SinnerSchrader AG – 2019-04-26 – LG Hamburg – Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Az.: 403 HKO 10/18 ISIN: DE0005141907 / WKN: 514190 Hauptversammlung: 06.12.2017 Antragsgegnerin: Accenture Digital Holdings GmbH Tenor 1. Die Anträge der Antragsteller auf Erhöhung der Barabfindung und der Ausgleichszahlung werden zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen. 3. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht … SinnerSchrader AG – 2019-04-26 – LG Hamburg – Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag weiterlesen